Erwartungen an den Islamischen Religionsunterricht in den Schulen

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Schon im Jahr 1979 erließ das Kultusministerium Nordrhein-Westfalen einen ersten Erlass zum „Islamischen Religionsunterricht“. Das Landesinstitut für Curriculum-Entwicklung wurde damals vom Land damit beauftragt, ein Werkstattseminar über Inhalte eines möglichen islamischen Religionsunterrichts durchzuführen.

Zwanzig Jahre sind nun vergangen und auch heute ist die Einrichtung eines verfassungskonformen Religionsunterrichts nicht gesichert. In zahlreichen Bundesländern gibt es Modellversuche unter unterschiedlichen Namen, mit unterschiedlichen Beteiligungen. Gemeinsam ist ihnen allen, lässt man den Islamischen Religionsunterricht in Berlin außen vor, dass sich keine muslimischen Religionsgemeinschaften an ihnen wirklich beteiligen oder beteiligen können.

Modellversuche in den Bundesländern

So bietet das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 1999/2000 die islamische Unterweisung in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Modellversuchs an. An mehr als 130 beteiligten Schulen besuchen über 8500 muslimische Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht.

Offiziell wird der Modellversuch aufgrund des vermeintlich fehlenden Ansprechpartners auf islamischer Seite, „übergangsweise“, quasi als „Platzhalter“ für einen ordentlichen Religionsunterricht durchgeführt; dem politischen Willen entsprechend solange, bis „endlich“ eine islamische Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner des Staates aufwartet, wie es Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes vorsieht. Dies ist zumindest der Erklärungsversuch der politischen Verantwortungsträger.

Doch scheitert die Einführung eines ordentlichen Religionsunterrichts tatsächlich am fehlenden Ansprechpartner? Oder ist dieses Argument eher ein Vorwand, mit der die Landesbürokratie die nach Art. 7 Abs. 3 GG erforderliche Einbeziehung der islamischen Religionsgemeinschaften zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgeht?

In den letzten beiden Jahrzehnten wurden mit so ziemlich jeder islamischen Religionsgemeinschaft Gespräche über die Einführung des islamischen Religionsunterrichts geführt. Noch heute werden in Amtsstuben immer wieder neue, originelle Modelle erdacht und wieder eingezogen. Eine wirkliche Lösung zeichnet sich jedoch bis heute leider nicht ab.

Verfassungsrechtliche Vorgaben für den islamischen Religionsunterrichts

Die rechtlichen Vorgaben scheinen das kleinste Problem darzustellen. Danach muss der Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt werden. Sein Gegenstand ist dabei die Bekenntnisvermittlung der Glaubensgrundlagen der Religionsgemeinschaft. Er tritt mit einem Wahrheitsanspruch auf und fordert von Schülern und Lehrern eine persönliche Identifikation. „Er sagt nicht nur, was geglaubt wird, sondern was geglaubt werden soll“.
Der religiös- weltanschaulich neutrale Staat kann die Inhalte des Religionsunterrichts nicht bestimmen, da er religiöse Angelegenheiten nicht als Eigene betreiben darf. Er hat keine Meinung von Glaubensinhalten oder vom richtigen Glauben, er ist neutral. Deshalb darf er sich auch nicht in Angelegenheiten einmischen, die dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften vorbehalten sind. Aus diesem Grund ist er bei der Erteilung des Religionsunterrichts auf die Mitwirkung der jeweiligen Religionsgemeinschaft angewiesen.

Fehlender muslimischer Ansprechpartner?

Das Argument des fehlenden muslimischen Partners hinterlässt den Eindruck, als wünsche sich die Politik eigentlich einen ganz anderen Partner, als den, den sie bekommen kann. Einen im Grunde völlig anderen Partner wird sie jedoch nicht bekommen können. Die jetzigen Institutionen haben sich zwar nicht ganz frei von externen Einflüssen entwickelt, aber doch weitgehend basisgetragen etabliert.

Sie haben mittlerweile ihre Berechtigung in ihrer breiten Basis, ihren Rückhalt in ihren Moscheegemeinden und den Gemeindeangehörigen gefunden. Die Institutionalisierung der Muslime in Deutschland ist zwar noch nicht abgeschlossen, sie hat aber zumindest einen dauerhaften und stabilen Zwischenstand erreicht.

Letztendlich fehlen noch Schritte hin zu einer professionelleren, noch stärker von der Basis geprägten gemeinsamen Struktur. Diese müsste zum einen in der Lage sein, den Willen der muslimischen Basis abzubilden und zum anderen gemeinsame Anliegen konsensual in die öffentlichen Debatten einzubringen.

Probleme in der etablierten religiösen Bildung

Diese inhaltlichen Fragen stehen auch beim Islamischen Religionsunterricht an. Es liegen mittlerweile auch erste von muslimischer Seite erarbeitete Curricula vor, aber auch erste Schulbücher, an denen Muslime mitgearbeitet, ja auch maßgeblich mitgestaltet haben. Die Frage ist jedoch, ob das mittlerweile Erreichte die Bedürfnisse der muslimischen Schüler tatsächlich erfüllen kann?

Besonders stellt sich die Frage auch hinsichtlich des etablierten Religionsunterrichts in den Moscheen. Natürlich gibt es einige Unterschiede in der Art und Weise, wie in den einzelnen Gemeinschaften religiöse Unterweisung abgehalten wird. Doch in der grundsätzlichen Umsetzung ähneln sie sich doch weitgehend. Denn das angewandte System ist älter als jedes der bestehenden muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland.

Die „etablierten“ Systeme hatten ihre Entwicklung nämlich in einer Zeit, in der die Gesellschaft teilweise ganz andere Voraussetzungen als heute hatte. Die religiöse Bildung fand in einem, zumindest kulturell, weitgehend von der Religion geprägten sozialen Raum statt.

Die religiösen Bildungseinrichtungen konnten auf viele erzieherische Aspekte der Gesellschaft zurückgreifen. Zum einen war Religiösität eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit, viele der Fragen heute, viele der Anfragen an die Religion heute waren für die meisten Muslime kein Thema. Zum anderen fand ein Großteil der religiösen Prägung im sozialen Umfeld statt.

Heute leben die Muslime in Deutschland jedoch in einem weitgehend säkularisierten, fast schon religionsfernen Umfeld. Die aktuelle Sinus-Studie zeigt sogar, dass selbst vielen Nichtmuslimen als erste Assoziation zum Begriff Religion der Islam einfällt, nicht mal mehr die eigene Religion.

Viele Selbstverständlichkeiten sind mittlerweile weggefallen, eine religiöse Erziehung aus dem sozialen Umfeld heraus findet schon lange nicht mehr statt. Selbst die Religion an sich und religiöse Bedürfnisse werden von vielen gesellschaftlichen Kreisen in Frage gestellt. Und letztenendes ist es nicht mehr „angesagt“, religiös zu sein, egal welcher Religion oder Konfession man anhängt.

Verantwortung gegenüber unseren Kindern

Dies ist das Umfeld, in dem die muslimischen Kinder leben und dies muss erkannt werden. Die Verantwortung der Muslime liegt nicht darin, permanent über gesellschaftliche Missstände zu trauern, sondern ihre Kinder auf diese Herausforderungen vorzubereiten. Dazu bedarf es jedoch einer Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Situation, in der die meisten dieser Kinder leben.

Zum einen stehen sie in der Schule und in der religiösen Unterweisung in den Moscheegemeinden sehr oft unterschiedlichen pädagogischen Konzeptionen gegenüber. Zum anderen beschränkt sich das Religiöse für viele dieser Kinder je nach ihrer Abstammung auf ihren „türkischen“, „arabischen“ oder „bosnischen“ Sprachraum. Und letztendlich werden sie sehr früh, oftmals unabhängig davon, ob sie sich dafür interessieren oder nicht, mit interkulturellen und interreligiösen Fragestellungen konfrontiert. Die etablierten Bildungsmethoden bleiben ihnen leider eine Antwort auf diese Situation oftmals schuldig.

Der islamische Religionsunterricht kann diese Probleme natürlich nicht alleine lösen. Aber er kann zur Lösung mit beitragen. Er kann nämlich an ein selbstkritisch-reflektiertes islamisches Selbstbewusstsein heranführen. Selbstverständlich muss er für Verständnis und zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden beitragen, er darf die Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht negieren und vor allem muss er die Lebenswirklichkeit in einer pluralistischen Gesellschaft vor Augen halten. Bei alledem muss der bekenntnisgebundene Religionsunterricht doch vor allem die Stiftung einer positiven Identifikation mit der eigenen Religion beabsichtigen.

Insbesondere muss der Unterricht auf die Bedürfnisse der an ihm teilnehmenden Schüler Rücksicht nehmen, nicht auf ideologisch verbrämde – in den meisten Fällen nicht einmal ordentlich durchdachte – Forderungen von politischer Seite, die den Zweck des islamischen Religionsunterrichts in der Erreichung ihm sachfremder Ziele sehen und in einer eigenen politischen Agenda verorten. Nur so kann bei Schülern und Eltern das notwendige Vertrauen in diesen Unterricht aufgebaut werden. Ein Vertrauen, das früher oder später sicherlich auch eine positive Rückwirkung auf den etablierten Unterricht in den Moscheen haben wird.

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