Avusturya İslam Diyalog Forumu Bir Kazanım mı?

Esasen Avusturya’da bir diyalog forumunun kurulmasına ihtiyaç bulunmuyordu ve bu şekilde mevcut sorunların doğrudan bir diyalogda hazır bulunan muhataplarca çözülmeye çalışılması yerine, soru(n)lar devlet karşısında bağlayıcılığı olmayan bir ortama taşınmaktadır. Bu yeni girişimle, devletin Avusturya’daki Müslümanlarla mevcut diyaloğu onyıllarca geriye atılmakta ve IGGiÖ’nün kuruluşunun öncesine dönülmektedir.

İslam Kanunu’nun 100. yıldönümü olan 2012’de, Avusturya’nın entegrasyondan sorumlu müsteşarı Sebastian Kurz ve İslam Toplumu Başkanı Dr. Fuat Sanaç ‘‘İslam Diyalog Forumu’’nu kurdular. Forumun ana hedefinin, ‘‘İslam Diyalog Platformu’’ tesis ederek, ‘‘birlikte yaşamı ilgilendiren meseleleri konu edinip önlemler sunan’’ bir diyalog sürecinin başlatılması olduğu açıklandı.

Devlet ve Müslümanlar arasında ‘‘açık şekilde sürdürülen bir fikir alışverişinin yapısal çerçevesini oluşturmak’’ amacıyla bir ‘‘diyalog platformu’’nun kurulmak istenmesi birçok kesim için tuhaf ve sürpriz bir girişim oldu. Zira Avusturya, yüz yıldır bünyesinde barındırdığı Müslüman nüfus gerçeğini idrak edip bu gerçeği kanun ile somutlaştıran ilk batı Avrupa ülkesi. Ayrıca ülkede Avusturya İslam Topluluğu (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich – IGGiÖ) gibi, on yıllardan beri hem devlet hem de kamuoyunun muhatabı olarak hizmette bulunan bir temsil kurumu mevcut. Weiterlesen

Dialogforum Islam in Österreich und IGGiÖ – Stellungnahme und Kritik

Im 100. Jahr des Islamgesetzes haben der Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz und der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Dr. Fuat Sanaç Ende Jänner (Januar) 2012 ein „Dialogforum Islam“ eröffnet. Als Zielvorstellung des Forums wird die Etablierung einer „Dialogplattform mit Musliminnen und Muslimen“ und eines Dialogprozesses, „um die Fragen des Zusammenlebens zu thematisieren und Maßnahmen vorzuschlagen“ genannt (S. 2).

Die Begründung, eine „Dialogplattform“ für die „Schaffung eines strukturierten Rahmens für einen offenen Austausch“ (S. 6) zwischen dem Staat und der muslimischen Gemeinschaft einrichten zu wollen, überrascht. Österreich ist das einzige west-europäische Land, das die Realität einer muslimischen Bevölkerung schon vor 100 Jahren anerkannt und dies in einem Gesetz konkretisiert hat. Zudem besteht mit der IGGiÖ seit Jahrzehnten eine Institution, die dem Staat aber auch allgemein der Öffentlichkeit als einheitlicher muslimischer Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die von Integrationsstaatssekretär Kurz gepriesene „Dialogplattform“ und der in der Zielsetzung genannten „Schaffung eines strukturierten Rahmens für einen offenen Austausch“ (S. 6) besteht demnach schon seit Jahrzehnten und wird in vielen Bereichen auch bereits intensiv genutzt. Sowohl der Integrationsstaatssekretär aber auch anderen politische Verantwortungsträger haben jederzeit die Möglichkeit des direkten Dialogs mit der offiziellen Vertretung der Muslime in Österreich.

Für den institutionalisierten Dialog bedurfte es in Österreich demnach nicht erst der Gründung eines Dialogforums. In Unterschied zum direkten Dialog werden in einem solchen Gremium die anstehenden Fragen, statt sie direkt mit dem vorhandenen Ansprechpartner zu klären, abstrahiert und in einen staatlicherseits unverbindlichen Rahmen getragen. Mit diesem Schritt wird der bestehende Dialog des Staates mit den Muslimen in Österreich um Jahrzehnte zurückgeworfen – nämlich vor die Gründung der IGGiÖ. Weiterlesen

Islamische Theologie an deutschen Universitäten

Die Problematik der fehlenden Vertretung der muslimischen Gemeinschaften 

Die Diskussion um die Gründung und Etablierung von islamisch-theologischen Fakultäten ist mit dem schwelenden Streit um die Beiratsbesetzung in Tübingen und jetzt auch in Münster wieder stärker in den Vordergrund getreten. Das Bundesforschungsministerium hat im November 2012 der Universität Münster mitgeteilt, dass es Einwände gegen einen Vertreter im Beirat des islamisch-theologischen Zentrums gibt – zusammen mit dem obligatorischen Hinweis, dass von der Berücksichtigung dieses Einwandes die finanzielle Förderung des Zentrums abhängig gemacht wird. Dabei zielte der Einwand weniger auf den genannten Namen, als auf die Gemeinschaft dahinter.

Verfassungsrechtlich überrascht die Nachricht aus Münster. Spätestens mit dem Grundgesetz gehört es nämlich nicht mehr zu den Aufgaben des Staates, über inhaltliche Fragen der theologischen Lehrstühle und Fakultäten zu bestimmen. Dem religionsanschaulich neutralen und damit säkularem Staat ist es zudem verwehrt, in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften einzugreifen. Die Frage, mit wem ein Amt besetzt wird oder durch wen sich eine Religionsgemeinschaft vertreten lassen will, steht im Zentrum dieses Selbstbestimmungsrechts.

Diese Einmischung in Religionsfragen ist kein Novum, wenn es denn um den Islam und die muslimischen Religionsgemeinschaften geht. Eines der ersten Versuche der Etablierung eines islamisch-theologischen Lehrstuhls scheiterte unter anderem an dieser inhaltlichen Einmischung.

2004 wurde ein Theologe ohne ernsthafte Mitwirkungsmöglichkeiten der muslimischen Gemeinschaften auf den Lehrstuhl „Religion des Islam“ am Centrum für Religiöse Studien der Universität Münster berufen. Begleitet werden sollte der Lehrstuhl von einem Beirat, dessen Funktion jedoch eher im Symbolischen bestand. Das Resultat des ersten Abenteuers islamischer Theologie in Münster ist bekannt: Die muslimischen Gemeinschaften mussten im September 2008 aufgrund der mittlerweile beim Lehrstuhlinhaber eingetretenen Sinnes- und Bekenntniswandels erklären, dass sie ein Studium der islamischen Theologie in Münster nicht empfehlen.

Vor dem Hintergrund dieses bereits beschädigten Rufes des Standortes Münster verwundert die massive Einmischung des damals noch unter Frau Schavan stehenden Ministeriums in die Mitwirkung der muslimischen Gemeinschaften.

Weiterlesen

Alman Üniversiteleri’nde İlahiyat Eğitimi

Müslüman Cemaatlerin İlahiyat Kürsüleri’ndeki Temsil Sorunu

Tübingen ve Münster Üniversiteleri’nde yeni kurulan İslam İlahiyatı Kürsüleri’nin denetleme kurullarının oluşturulmasında ortaya çıkan sorunlar, Almanya’da İslam İlahiyatı konusunu yine gündeme tartışmalı bir şekilde taşıdı. Tartışmaların temelinde, Alman Federal Bilim Bakanlığı’nın Kasım ayında açıklanan, Münster Üniversitesi’ne ilahiyat kürsüsünün denetleme kuruluna Müslüman cemaatlerden birinin temsilcisinin alınamayacağı, aksi takdirde üniversiteye yapılması beklenen milyonlarca Avro’luk desteğin verilmemesi tehdidi yatmakta.

Weiterlesen

Almanya’da Yeni Sünnet Yasası

Müslüman Veli ve Çocuklar İçin Anlamı

Almanya 2012 yazını Müslüman ve Yahudi çocuklarının sünnetini tartışarak geçirdi. Mayıs 2012’de Köln Mahkemesi’nin verdiği bir karar ile, Müslüman ve Yahudi çocukların sünnetinin yasal olup olmadığı ciddi şekilde tartışmaya açılmış oldu.

2008 yılından beri bazı hukuk ve çocuk sağlığı çevrelerinin sürekli gündeme getirmeye çalıştıkları yasak taleblerine bir mahkeme tarafından uyulmuş oldu. Her ne kadar tek bir mahkeme kararı genel bir yasağın oluşması için yeterli olmasa da, bu yasak Almanya kamuoyu ve hekimler arasında çocukların sünnet olmasına engel olacak derecede bir huzursuzluğa sebep oldu. Birçok hekim yasal statülerinin ne olduğu kesinleşmeden önce sünnet yapmayı reddederken, çocuklarının sünnet zamanının yaklaştığını düşünen veliler de çocuklarını Almanya’da sünnet ettirip ettiremeyeceklerini merak etmeye başladı.

Weiterlesen

Die “Unschuld der Muslime” – Schundfilm verbieten oder nicht?

Der Film ist schändlich und beleidigend. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob sich tatsächlich die ganze Aufregung über diese Schundproduktion lohnt. Hier sind Muslime aufgerufen, sich nicht von solchen Provokateuren instrumentalisieren zu lassen. Der Prophet ist uns Muslimen wichtig, sein Wert kann jedoch von solchen Schmähungen weder verringert noch sein Ansehen beschmutzt werden.

Muslime in Deutschland werden sich von dieser Provokation auch weitgehend nicht aus der Ruhe bringen lassen. Es war dennoch gut, dass dieser Film nicht als Anlass genommen wurde, um den Muslimen wieder eine Lektion über „Kunst- und Meinungsfreiheit“ zu geben. Um Kunst- und Meinungsfreiheit geht es hier nicht, sondern nur um Beleidigung und Provokation.

Weiterlesen

Berliner Beschneidungsregelung geht fehl

Die Berliner “Zwischenlösung” zur Beschneidung von muslimischen und jüdischen Kindern geht definitiv fehl. Auch wenn sie gut gemeint sein dürfte, kann die Regelung Beschneidungen faktisch unmöglich machen. Danach soll von der strafrechtlichen Verfolgung von Beschneidung grundsätzlich abgesehen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten willigen schriftlich ein, nachdem sie ausführlich über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden.
  • Die Eltern weisen die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes nach (etwa zusammen mit der Einwilligungserklärung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft).
  • Der Eingriff wird nach medizinisch fachgerechtem Standard vorgenommen. Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin durchführen.1

Diese Zwischen”lösung” schafft jedoch eher Probleme, als dass sie welche löst:

Weiterlesen

  1. Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Umgang mit Beschneidungen – Justizsenator Berlin []

Urteil zum Verbot von religiösen Beschneidungen – Presseüberblick

Das Kölner Landgericht hat mit seinem Urteil zum Verbot der religiösen Beschneidung bei Muslimen (und implizit auch bei Juden) eine rege Diskussion angefacht. Einige interessante Beiträge habe ich hier kurz zusammengetragen: 

LG Köln verbietet religiöse Beschneidung bei muslimischen Jungen

KRM: Kölner Beschneidungsverbot ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit

IGMG: Beschneidungsurteil kriminalisiert Muslime und Juden – Religiös motivierte Beschneidung

ZdJ: Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen

Deutsches Ärzteblatt: Verbot der Beschneidung bei Juden und Muslimen!? | Karahans Blog

Weiterlesen

Kein sicherer Maßstab, um loyale Moslims von fanatischen zu unterscheiden?

Screenshot Sicherheitspartnerschaft

Bei der Lektüre von Levent Tezcans „Das muslimische Subjekt“ hat mich eine Passage ganz besonders an eine aktuelle Debatte erinnert. Erst einmal die Textpassage aus Tezcans interessantem Werk und im Anschluss einige Gedanken dazu. In einem Kapitel zitiert Tezcan zur Veranschauung immer wieder aus Papieren der Kolonialkongresse Anfang des 20. Jahrhunderts.

An einer Stelle heißt es:„Das wichtigste Problem, das gegenwärtig wieder debattiert wird, besteht, wie Axenfeld schon 1910 erläutert, aber darin, dass es »keinen sicheren Maßstab [gibt], loyale Moslims von fanatischen zu unterscheiden, und kein sicheres Mittel, die ersteren loyal zu halten« Axenfeld selbst geht soweit zu sagen, dass »die illoyalen die konsequentesten Moslims« seien“. 

Weiterlesen

Der “unbekannte” Imam, Imam Azam Abu Hanife

Es gibt Menschen, die für unser religiöses Leben von großer Bedeutung sind. Wir sehen uns als zugehörig zu ihnen an, schauen mit Begeisterung zu ihnen auf, erzählen uns ihre Biographien, kennen jedoch die Mission und den Einfluss dieser Persönlichkeiten auf unser religiöses Leben nicht. Der “Gründer” der hanefitischen Rechtsschule, Imam Azam Abu Hanife gehört zweifellos zu diesen Persönlichkeiten.

Weiterlesen