**„Der Ausländerbeirat kann sich mit Angelegenheiten der Gemeinde befassen.“ So heißt es in der nordrhein-westfälischen und ähnlich auch in anderen Gemeindeordnungen. Die Formulierung macht es deutlich – so richtig viel hat der Ausländerbeirat in den Gemeinden nicht zu sagen. Er ist in der Regel ein Beratungsgremium, das oft nur dann angehört wird, wenn die Belange von Ausländern betroffen sind.
In die Integrationsdebatte fallen immer wieder neue Begriffe ein, die zweitweise die Diskussion zu bestimmen scheinen, dann aber nach einer gewissen Zeit in den Hades der verbrauchten Begriffe Eingang finden. Manche Begriffe scheint man aber nicht loswerden zu können. Immer dann, wenn man glaubt, sie wären wegen ihrer Inhaltsleere aus der Diskussion verschwunden, kommen sie unter einem anderen Gewand wieder zum Vorschein.
Die durch die Arbeitsmigration nach Deutschland zugewanderten jungen und kräftigen „Gastarbeiter“ der ersten Generation werden zunehmend älter. Eine natürliche Entwicklung, die bei ihrer Anwerbung weder von ihnen, noch von den Anwerbern in Betracht gezogen worden ist . Beide gingen vielmehr von der Rückkehr in die Heimatländer aus. Es waren nicht nur die Bezeichnungen für diese „Arbeitskräfte“, die sich im Laufe der Zeit geändert haben; zunächst waren sie Fremdarbeiter, dann Gastarbeiter, später ausländischer Arbeitnehmer oder Migrant und mittlerweile auch häufiger Staatsbürger mit Migrationshintergrund.