Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Trägerverein des Hindu-Tempels in Hamm-Uentrop als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 7. Juni 2013 (Az: 12 K 2195/12) entschieden.
2002 wurde in Hamm der erste in Deutschland in traditioneller hinduistischer Tempelarchitektur errichtete Tempel eingeweiht. Die Baukosten von rund 1,5 Millionen Euro wurden aus Mitteln der Gläubigen und Spenden finanziert. Eine erste Vorform des Tempels bestand seit 1989. Die Tempelgemeinschaft führt seit 1993 große hinduistische Prozessionen durch. An der während des Tempelfestes im Mai/Juni jährlich stattfindenden Prozession nehmen inzwischen zwischen 10.000 und 20.000 Besucher teil.
Der Einzugsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und weit darüber hinaus. Neben den täglichen Verehrungszeremonien für hinduistische Götter werden tamilische Hochzeiten und zahlreiche hinduistische Festtage begangen. Der Tempelverein hat ein vielfältiges religiöses und soziales Angebot, er betreibt Seelsorge, engagiert sich in der Betreuung von Kranken, Schulen, Migranten und Gefangenen und ist Ansprechpartner für interreligiöse Veranstaltungen. Weiterlesen