Am Mittwoch wurde vor dem BVerwG in Leipzig das Verbot gegen die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) verhandelt. Die Verhandlung ging mit einem Vergleichsvorschlag zu Ende. Demnach soll sich die IHH verpflichten, für drei Jahre nicht in den palästinensischen Gebieten aktiv zu werden und in dieser Zeit jedes Jahr zum Ende Januar dem Bundesministerium des Innern eine Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Im Gegenzug wird das Verbot außer Vollzug gesetzt und die IHH kann all ihren sonstigen Tätigkeiten ohne Einschränkungen nachgehen. Sodann soll die Verbotsverfügung am 30. Juni 2014 außer Kraft treten, wenn der Kläger bis dahin die oben genannten Verpflichtungen des Vergleichs eingehalten hat.
Continue readingBundesverwaltungsgericht prüft IHH-Verbot – Ehemaliger IHH-Vorstand erwartet Aufhebung des Verbots
23. Mai 2011
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25. Mai 2011 das Verbot der humanitären Hilfsorganisation IHH durch das Bundesinnenministerium prüfen. Der Bundesinnenminister hatte die IHH im Juli 2010 verboten. Vorwurf war die mittelbare Unterstützung der Hamas in den palästinensischen Gebieten. Die IHH hätte über Jahre hinweg in Kooperation mit vermeintlichen Hamas-Sozialvereinen karitative Hilfe in den palästinensischen Gebieten geleistet. Damit hätte sie die Last der Hamas gemindert, sie damit mittelbar unterstützt und somit gegen die Völkerverständigung verstoßen. Die IHH hat gegen das Verbot Klage beim BVerwG eingereicht (BVerwG 6 A 2.10).
Continue readingPosted in Diskriminierung Leave a comment
Yoldas: Verbot der IHH durch den Bundesinnenminister de Maiziere ist schändlich und rechtswidrig
12. Juli 2010
„Das Verbot der „Internationalen Humanitären Hilfsorganisation e.V.“ (IHH) durch den Bundesinnenminister ist schändlich und rechtswidrig“, sagte der Vorsitzende der IHH e.V., Mustafa Yoldas in einer ersten Erklärung und teilte zugleich mit, dass rechtliche Schritte gegen die Verbotsverfügung unverzüglich eingeleitet werden.
Die IHH wurde heute mit der Begründung verboten, sie unterstütze die HAMAS und richte sich damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe würde die IHH in Palästina ansässige „so genannte Sozialvereine, die der HAMAS zuzuordnen sind“ unterstützen und somit mittelbar die HAMAS entlasten, so das BMI.
„Nicht das Verhalten der IHH ist zynisch, wie es der Bundesinnenminister herausstellt, es ist das Verbot des BMI, das alle Voraussetzungen des Zynismus erfüllt. Das Verbot ist infam und menschenverachtend, da es Hilfsorganisationen und alle Menschen anmahnt, den Opfern der völkerrechtswidrigen Unterdrückung der israelischen Regierung keine humanitäre Hilfe mehr zukommen zu lassen“, sagte Yoldas.
Continue readingPosted in Diskriminierung 1 Comment
Staatlich verordnetes Berufsverbot
5. September 2008
Anti-Diskriminierungsarbeit ist eine sehr abwechlungsreiche Arbeit. Leider, muss man dazu sagen, denn die Abwechslung rührt daher, dass man immer wieder mit Diskriminierungsfällen konfrontiert wird, die man sich vorher weder vorstellen noch für möglich halten könnte. Einen immer stärker anwachsenden Bereich bildet dabei die Diskriminierung von muslimischen Frauen. Das besonders groteske daran ist, dass es sich hierbei quasi um eine staatlich verordnete Diskriminierung handelt.
So wird man immer wieder mit den Folgen der Kopftuchgesetzgebung für Lehrerinnen konfrontiert, selbst in Bereichen, die mit dem Lehramt an sich nicht sehr viel zu tun haben. Ein neuer, sicherlich exemplarischer Fall zeigt dies in aller Deutlichkeit auf. Betroffen davon sind Studentinnen des Faches Wirtschaftspädagogik. Der Fachbereich hat nicht zwingend mit der staatlichen Schulaufsicht zu tun. Die Absolventen kommen häufiger in der freien Marktwirtschaft im Einsatz. Zum Studienplan dieses Faches gehören jedoch Praktika, die unter anderem als angehende Pädagogen an Schulen geleistet werden müssen.
Teil dieses Praktikums ist das absolvieren einer Lehrprobe, d.h. die Studenten haben während des Praktikums auch einmal vor der Klasse zu stehen, und gewissermaßen den "Unterricht" abzuhalten. Einigen Studentinnen dieses Faches haben nun das Problem, dieses Praktikum nicht absolvieren zu können. Sie haben zwar jeweils Schulen gefunden, die sie als Praktikantinnen aufnehmen, ihnen jedoch nicht die Möglichkeit der Lehrprobe gewähren. Dies würde gegen das im Land geltende Verbot von religiösen Symbolen - an sich ist ja nur das Kopftuch gemeint - verstoßen. Die Schule ließ sich dies sogar von der Bezirksregierung bestätigen. Solange aber diese Lehrprobe in der Praktikumsbescheinigung nicht vermerkt wird, akzeptiert wiederum die Uni die Praktika nicht. Diese sind jedoch Voraussetzung für den Studienabschluss.
Mir bestätigt das einen bestehenden Trend. Das Abdrängen von muslimischen Frauen aus dem Lehrerberuf war nur der Anfang einer quasi systemimmanenten Verbotspolitik, die sich jedoch nicht nur auf den staatlichen Bereich beschränkt, sondern gerade mit Verweis auf die staatliche Praxis, auch mehr und mehr von der Privatwirtschaft übernommen wird. Fatal ist aber auch, dass mitlerweile nicht nur die Berufsausübung unmöglich gemacht wird, nein, sogar die Möglichkeit in vielen Bereichen die Berufsausbildung abzuschließen wird immer schwieriger.