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Staatlich verordnetes Berufsverbot

Anti-Diskriminierungsarbeit ist eine sehr abwechlungsreiche Arbeit. Leider, muss man dazu sagen, denn die Abwechslung rührt daher, dass man immer wieder mit Diskriminierungsfällen konfrontiert wird, die man sich vorher weder vorstellen noch für möglich halten könnte. Einen immer stärker anwachsenden Bereich bildet dabei die Diskriminierung von muslimischen Frauen. Das besonders groteske daran ist, dass es sich hierbei quasi um eine staatlich verordnete Diskriminierung handelt.

So wird man immer wieder mit den Folgen der Kopftuchgesetzgebung für Lehrerinnen konfrontiert, selbst in Bereichen, die mit dem Lehramt an sich nicht sehr viel zu tun haben. Ein neuer, sicherlich exemplarischer Fall zeigt dies in aller Deutlichkeit auf. Betroffen davon sind Studentinnen des Faches Wirtschaftspädagogik. Der Fachbereich hat nicht zwingend mit der staatlichen Schulaufsicht zu tun. Die Absolventen kommen häufiger in der freien Marktwirtschaft im Einsatz. Zum Studienplan dieses Faches gehören jedoch Praktika, die unter anderem als angehende Pädagogen an Schulen geleistet werden müssen. 

Teil dieses Praktikums ist das absolvieren einer Lehrprobe, d.h. die Studenten haben während des Praktikums auch einmal vor der Klasse zu stehen, und gewissermaßen den “Unterricht” abzuhalten. Einigen Studentinnen dieses Faches haben nun das Problem, dieses Praktikum nicht absolvieren zu können. Sie haben zwar jeweils Schulen gefunden, die sie als Praktikantinnen aufnehmen, ihnen jedoch nicht die Möglichkeit der Lehrprobe gewähren. Dies würde gegen das im Land geltende Verbot von religiösen Symbolen – an sich ist ja nur das Kopftuch gemeint – verstoßen. Die Schule ließ sich dies sogar von der Bezirksregierung bestätigen. Solange aber diese Lehrprobe in der Praktikumsbescheinigung nicht vermerkt wird, akzeptiert wiederum die Uni die Praktika nicht. Diese sind jedoch Voraussetzung für den Studienabschluss. 

Mir bestätigt das einen bestehenden Trend. Das Abdrängen von muslimischen Frauen aus dem Lehrerberuf war nur der Anfang einer quasi systemimmanenten Verbotspolitik, die sich jedoch nicht nur auf den staatlichen Bereich beschränkt, sondern gerade mit Verweis auf die staatliche Praxis, auch mehr und mehr von der Privatwirtschaft übernommen wird. Fatal ist aber auch, dass mitlerweile nicht nur die Berufsausübung unmöglich gemacht wird, nein, sogar die Möglichkeit in vielen Bereichen die Berufsausbildung abzuschließen wird immer schwieriger.

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