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Staatlich verordnetes Berufsverbot

So wird man immer wie­der mit den Fol­gen der Kopf­tuch­ge­setz­ge­bung für Leh­re­rin­nen kon­fron­tiert, selbst in Berei­chen, die mit dem Lehr­amt an sich nicht sehr viel zu tun haben. Ein neuer, sicher­lich exem­pla­ri­scher Fall zeigt dies in aller Deut­lich­keit auf. Betrof­fen davon sind Stu­den­tin­nen des Faches Wirt­schafts­päd­ago­gik. Der Fach­be­reich hat nicht zwin­gend mit der staat­li­chen Schul­auf­sicht zu tun. Die Absol­ven­ten kom­men häu­fi­ger in der freien Markt­wirt­schaft im Ein­satz. Zum Stu­di­en­plan die­ses Faches gehö­ren jedoch Prak­tika, die unter ande­rem als ange­hende Päd­ago­gen an Schu­len geleis­tet wer­den müssen.