Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25. Mai 2011 das Verbot der humanitären Hilfsorganisation IHH durch das Bundesinnenministerium prüfen. Der Bundesinnenminister hatte die IHH im Juli 2010 verboten. Vorwurf war die mittelbare Unterstützung der Hamas in den palästinensischen Gebieten. Die IHH hätte über Jahre hinweg in Kooperation mit vermeintlichen Hamas-Sozialvereinen karitative Hilfe in den palästinensischen Gebieten geleistet. Damit hätte sie die Last der Hamas gemindert, sie damit mittelbar unterstützt und somit gegen die Völkerverständigung verstoßen. Die IHH hat gegen das Verbot Klage beim BVerwG eingereicht (BVerwG 6 A 2.10).
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