Am Mittwoch wurde vor dem BVerwG in Leipzig das Verbot gegen die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) verhandelt. Die Verhandlung ging mit einem Vergleichsvorschlag zu Ende. Demnach soll sich die IHH verpflichten, für drei Jahre nicht in den palästinensischen Gebieten aktiv zu werden und in dieser Zeit jedes Jahr zum Ende Januar dem Bundesministerium des Innern eine Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Im Gegenzug wird das Verbot außer Vollzug gesetzt und die IHH kann all ihren sonstigen Tätigkeiten ohne Einschränkungen nachgehen. Sodann soll die Verbotsverfügung am 30. Juni 2014 außer Kraft treten, wenn der Kläger bis dahin die oben genannten Verpflichtungen des Vergleichs eingehalten hat.
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