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Fasten im Ramadan und Mobilmachung gegen die religiöse Beschneidung

So langsam nimmt es wirklich groteske Züge an. Diskriminierungen ist man als Muslim in Deutschland gewohnt. Besonders wenn man in der Anti-Diskriminierungsarbeit tätig ist, steht man doch einigen fast schon unmöglichen Situationen gegenüber. Und immer wenn man denkt, "schlimmer kann es nicht mehr kommen", kommt es schlimmer. Was mit äußerlich Sichtbarem wie dem Kopftuch anfing, geht mittlerweile in wahrsten Sinne des Wortes intime Bereiche des Glaubens. In diesem Jahr fing schon einmal zum Warmlaufen die Diskussion über das Fasten in der Schule an. Zuerst kam dieses Thema in der Islamkonferenz auf. Manche Teilnehmer schienen sich plötzlich ungemein große Sorgen um das Wohlergehen der muslimischen Schüler zu machen. Der Leistungsabfall im Ramadan wäre nicht hinnehmbar. Dass jedoch die meisten dieser Schüler am sozial stark ausgrenzenden deutschen Schulsystem und an fehlenden Förderangeboten scheitern, auf diese Idee kam niemand. Pflichtbewusst hat dann auch der Interkulturelle Rat sofort eine Anfrage an die muslimischen Religionsgemeinschaften gestart. Eine sehr gute Antwort hat finde ich Schwester Maryam Brigitte Weiß abgefasst (Fastende Jugendliche im Schulalltag). Den Geist, der hinter der Anfrage liegt, gibt Schwester Maryam sehr gut wieder:
Es gehört zu den Binsenweisheiten, dass Abweichungen von einem als "normal" definierten Verhalten mehr Aufmerksamkeit erregen, als "unauffälliges" Verhalten und dass der Mensch versucht, "auffälliges" oder "abweichendes" Verhalten auf monokausale Ursachen zurückzuführen. Äußerungen einzelner Politiker, "Islamkenner" und die Medienberichterstattung haben dazu geführt, dass die Religionszugehörigkeit als Ursache jedweder Abweichung von hiesigen Verhaltensweisen angenommen wird, sobald es sich bei den beteiligten Akteuren um Migranten türkischen oder arabischen Ursprungs handelt.
Anschließend geht die Autorin auf die religiösen und pädagogischen Aspekte des Fastens und die praktischen Aspekte dieses religiösen Dienstes ein. Letzendlich stellt sie fest:
Von einem negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit aufgrund des Fastens kann im Normalfall also nicht ausgegangen werden - es sei denn, man macht die Nacht zum Tag und verhält sich auch bezüglich des Ausmaßes und der Auswahl des Essens nicht an islamische Empfehlungen. In Familien, die sich rein „traditionell“ verhalten und der Unsitte der Völlerei verfallen sind, kann es durchaus passieren, dass sich die Familienmitglieder nicht wohlfühlen, über Bauchschmerzen und Kopfschmerzen klagen und Kreislaufprobleme haben.
Im nächsten Jahr dürfte diese Diskussion weiter an Schärfe zunehmen und damit seinen Rang in der Liste der konstruierten Probleme im Leben von Muslimen in Deutschland einnehmen. Einen ganz besonderen Platz wird dabei sicherlich der Beschneidung von männlichen Muslimen zukommen. Ich stell mir gerade als Jurist die Frage, woher so plötzlich dieses Problem aufgetaucht ist. Als meine Schwägerin aus Kassel angerufen und bei Problemen bei einer Familie berichtet hat, war meine Reaktion: "Bist Du Dir sicher? So etwas kann es nicht geben." Aber es gab es. Grund war die Publikation eines Beitrags im Deutschen Ärzteblatt. In dem Artikel wurde tatsächlich Ärzten Angst vor der religiös begründeten Beschneidung Angst gemacht und dazu geraten, solch eine Anfrage von muslimischen und jüdischen Eltern grundsätzlich abzulehnen. Sie könnten sich strafbar machen:
Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach „medizinisch nicht notwendige Zirkumzision [Beschneidung bei Jungen – d.Red] als strafbare  Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen“ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss. Grundsätzlich bleibt der medizinische Eingriff nur bei Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung in die Maßnahme straffrei. Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.
Dabei verschweigen sie jedoch, dass sie mit ihrer Meinung sowohl in der medizinischen, als auch in der juristischen Fachwelt alleine dastehen. Zur Begründung beteiligen sie sich unter anderem sogar als Exegeten:
„Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an den Worten der Bibel, worin der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben…“. Das Urteil der Autoren ist klar: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt.“ (Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg in Deutsches Ärzteblatt, Jg. 1051 Heft 34-35, 25. August 2008, S. 1780).
Eine detaillierte Beschreibung des Vorgangs kann man auf islam-europe.org nachlesen. Ich wundere miich besonders, dass solch eine Initiative von den Seiten des Ärzteblattes gestartet werden. Letzendlich kann dieses Blatt nicht unbedingt auf eine rühmliche Geschichte zurückschauen (Antisemitismus auf Abruf: Das Deutsche Ärzteblatt und die jüdischen Mediziner 1918-1933).
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