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Muslime als Spielball der Behördenwillkür –Gedanken zum Leipziger Einbürgerungs-Urteil

In einer Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der letzten Woche den Einbürgerungsantrag eines früheren Funktionärs der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) abgelehnt (wir berichteten). Bei dem Urteil handelt es sich zweifellos nicht nur um eine rechtspolitiche Richtungsentscheidung, sondern auch um eine problematische integrationspolitische.

Gegen den Kläger lagen keine konkreten Vorwürfe vor, die ihm persönlich eine verfassungsfeindliche Handlung anlasten könnten – dies stellte bereits das VGH Mannheim fest. Die langjährige Mitgliedschaft und die Funktionärstätigkeit in der IGMG und ihren Vorläufern wurde als ausreichend erachtet, dem Kläger die vermeintlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der Vergangenheit der IGMG zuzurechnen. Seine Klage wurde abgewiesen. Seine Mitgliedschaft an sich wäre nicht schädlich gewesen, als altes Mitglied hätte er sich aber viel offener dem Reformflügel in der IGMG zuwenden müssen, damit er eingebürgert werden könne, so das Fazit der Entscheidung.

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