Karahans Blog

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Verbotsverfügung des BMI über die IHH wird vom BVerwG nicht bestätigt – Parteien sollen sich auf einen Vergleich einigen

Am Mittwoch wurde vor dem BVerwG in Leipzig das Verbot gegen die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) verhandelt. Die Verhandlung ging mit einem Vergleichsvorschlag zu Ende. Demnach soll sich die IHH verpflichten, für drei Jahre nicht in den palästinensischen Gebieten aktiv zu werden und in dieser Zeit jedes Jahr zum Ende Januar dem Bundesministerium des Innern eine Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Im Gegenzug wird das Verbot außer Vollzug gesetzt und die IHH kann all ihren sonstigen Tätigkeiten ohne Einschränkungen nachgehen. Sodann soll die Verbotsverfügung am 30. Juni 2014 außer Kraft treten, wenn der Kläger bis dahin die oben genannten Verpflichtungen des Vergleichs eingehalten hat.

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Bundesverwaltungsgericht prüft IHH-Verbot – Ehemaliger IHH-Vorstand erwartet Aufhebung des Verbots

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25. Mai 2011 das Verbot der humanitären Hilfsorganisation IHH durch das Bundesinnenministerium prüfen. Der Bundesinnenminister hatte die IHH im Juli 2010 verboten. Vorwurf war die mittelbare Unterstützung der Hamas in den palästinensischen Gebieten. Die IHH hätte über Jahre hinweg in Kooperation mit vermeintlichen Hamas-Sozialvereinen karitative Hilfe in den palästinensischen Gebieten geleistet. Damit hätte sie die Last der Hamas gemindert, sie damit mittelbar unterstützt und somit gegen die Völkerverständigung verstoßen. Die IHH hat gegen das Verbot Klage beim BVerwG eingereicht (BVerwG 6 A 2.10).

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Yoldas: Verbot der IHH durch den Bundesinnenminister de Maiziere ist schändlich und rechtswidrig

 „Das Verbot der „Internationalen Humanitären Hilfsorganisation e.V.“ (IHH) durch den Bundesinnenminister ist schändlich und rechtswidrig“, sagte der Vorsitzende der IHH e.V., Mustafa Yoldas in einer ersten Erklärung und teilte zugleich mit, dass rechtliche Schritte gegen die Verbotsverfügung unverzüglich eingeleitet werden.

Die IHH wurde heute mit der Begründung verboten, sie unterstütze die HAMAS und richte sich damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe würde die IHH in Palästina ansässige „so genannte Sozialvereine, die der HAMAS zuzuordnen sind“ unterstützen und somit mittelbar die HAMAS entlasten, so das BMI.

„Nicht das Verhalten der IHH ist zynisch, wie es der Bundesinnenminister herausstellt, es ist das Verbot des BMI, das alle Voraussetzungen des Zynismus erfüllt. Das Verbot ist infam und menschenverachtend, da es Hilfsorganisationen und alle Menschen anmahnt, den Opfern der völkerrechtswidrigen Unterdrückung der israelischen Regierung keine humanitäre Hilfe mehr zukommen zu lassen“, sagte Yoldas.

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