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Bundesverwaltungsgericht prüft IHH-Verbot – Ehemaliger IHH-Vorstand erwartet Aufhebung des Verbots

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25. Mai 2011 das Verbot der humanitären Hilfsorganisation IHH durch das Bundesinnenministerium prüfen. Der Bundesinnenminister hatte die IHH im Juli 2010 verboten. Vorwurf war die mittelbare Unterstützung der Hamas in den palästinensischen Gebieten. Die IHH hätte über Jahre hinweg in Kooperation mit vermeintlichen Hamas-Sozialvereinen karitative Hilfe in den palästinensischen Gebieten geleistet. Damit hätte sie die Last der Hamas gemindert, sie damit mittelbar unterstützt und somit gegen die Völkerverständigung verstoßen. Die IHH hat gegen das Verbot Klage beim BVerwG eingereicht (BVerwG 6 A 2.10).

Die IHH lehnt den Vorwurf des BMI ab, über Sozialvereine die Hamas unterstützt zu haben. Das BMI kann nicht einmal die Behauptung aufstellen, dass Gelder der IHH an die Hamas geflossen sind. Vielmehr versucht das BMI über die Partnerorganisationen der IHH eine Kontaktschuld zu konstruieren. Von den sechs vom BMI als HAMAS- zugehörig angeführten verbotsbegründenden Organisationen ist gerade einmal eine im Gaza-Streifen ansässig. Von den restlichen Organisationen ist eine im Westjordanland aktiv, die anderen jeweils im Jemen, in Sudan, in der Türkei und in Pakistan. Mit diesen Organisationen hat die IHH aber nicht im Gaza-Streifen, sondern jeweils vor Ort lokale Projekte durchgeführt.

Die IHH hat ihren Partnerorganisationen keine institutionellen Hilfen zukommen lassen. Sie hat mit diesen immer nur in konkreten Projekten zusammengearbeitet, bei denen die Hilfsleistungen direkt die Bedürftigen erreicht haben. Dies wird vom BMI auch nicht in Frage gestellt. Das BMI ist der Meinung, dass die Hilfe gegenüber den Bedürftigen die Hamas entlastet habe. Denn dann hätte diese ihre sonst dafür aufzubringenden Mittel anderweitig nutzen zu können.

Die Argumentation des BMI zum Maßstab nehmend, hätte sich das Verbot jedoch nicht nur auf die IHH beschränken dürfen. Die IHH ist nämlich nicht der einzige Partner der in der Verbotsverfügung genannten Hilfsorganisationen. Noch in viel größerem Umfang als mit der IHH arbeiten diese, von dem BMI „Hamas-Sozialvereine“ genannten Hilfsorganisationen, intensiv mit UN- und EU-Einrichtungen, in einem Fall sogar mit dem US-Arbeitsministerium und mit der Deutschen Botschaft vor Ort zusammen. Dabei erhielt besagte Organisation sowohl vom US-Arbeitsministerium, als auch von der Deutschen Botschaft institutionelle Hilfen für die Infrastruktur der Organisation.
Mittlerweile scheint das BMI noch vor der Verhandlung am Mittwoch von zahlreichen Vorwürfen aus der Verbotsverfügung wegen ihrer Unhaltbarkeit abgerückt zu sein. Insbesondere hat sich herausgestellt, dass bei Ergehen des Vereinsverbots, die vermeintliche Hamas-Beziehung der IHH-Partnerorganisation offensichtlich nicht bestanden hat.

Bei einem der beiden Hilfsorganisationen in den palästinensischen Gebieten, die vermeintlich der Hamas nahe stehen soll, stellte sich bei den Recherchen zur Klagebegründung heraus, dass diese offensichtlich der konkurrierenden Fatah-Bewegung (PLO) des Präsidenten Mahmud Abbas nahe steht und von diesem gar offen finanziell und ideell unterstützt wird.

Auch bei dem Hilfsverein im Gaza-Streifen fehlt es an einer klaren Zuordnung zur Hamas. Das BMI stellt diesen tatsächlich nur über einen früheren Vorsitzenden der besagten Organisation her, der nun Bürgermeister in der zweitgrößten Stadt im Gaza-Streifen ist. Dabei verstrickt sich das BMI in zahlreiche Widersprüche und scheut sich sogar nicht vor falschen Aussagen. Denn Bundeseinrichtungen wie die KfW-Bankengruppe und die GTZ schließen mit eben dieser Stadtverwaltung und mit Unterschrift des vom BMI als hochrangiges Hamas-Mitglied bezeichneten Bürgermeisters Stadtentwicklungsprojekte ab.

In Kenntnis dieses Umstands wagt es das BMI in seiner Klageerwiderung dennoch zu behaupten, die Projekte im Gaza-Streifen würden mit der PLO abgeschlossen werden. Zudem lässt das BMI dabei völlig außer Acht, dass die Hamas im Gaza-Streifen über die faktische Staatsgewalt verfügt und über ihre eigenen Ministerien, die von der UNO und EU, unter anderem auch von Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland erhaltenen finanziellen Hilfen direkt im eigenen Namen an ihre Klientel verteilen und mit EU- und sogar Bundes-Geldern Mitarbeiter bezahlen kann. Im Rahmen der Ermittlungen der IHH zur Klagebegründung tauchten sogar Unterlagen auf, die die Zusammenarbeit der KfW-Bankengruppe mit einem ehemaligen Vorsitzenden einer als Hamas-Hilfsvereins international verbotenen Institution belegen.

Während das BMI zu Beginn des Verfahrens noch der Meinung war, dass im Gaza-Streifen nur der in Kontakt mit der Hamas kommen kann, der diesen Kontakt auch sucht, entschuldigt sie in ihrem letzten Schriftsatz ihr eigenes Verhalten damit, dass „die Bundesregierung oder auch internationale Organisationen nicht umhin kommen, aus politischen und humanitären Gründen auch Kontakte zu diktatorischen und totalitären Regierung zu unterhalten und mit diesen auch zur Realisierung etwa von Hilfs- und Infrastrukturmaßnahmen zusammenzuarbeiten“. Während die Bundesregierung offenbar keine Möglichkeit sieht, an der HAMAS vorbei in Gaza aktiv zu werden, hat die Klägerin alles in ihrer Macht stehende unternommen, um in Gaza nicht mit der HAMAS in Berührung zu kommen.

„Wir erwarten einen positiven Ausgang für die IHH“, sagte Mustafa Yoldas, Vorsitzender der IHH bis zu ihrem Verbot. „Mit dem vom BMI gegen die IHH ausgesprochenen Verbot wird die humanitäre Hilfe in Krisengebieten sowohl geschwächt, als auch kriminalisiert und im Grunde unmöglich gemacht“, kritisierte Yoldas.

Die Verhandlung findet am 25. Mai 2011 um 10.00 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt.

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