Fasten im Ramadan und Mobilmachung gegen die religiöse Beschneidung
Engin Karahan | 29. September 2008So langsam nimmt es wirklich groteske Züge an. Diskriminierungen ist man als Muslim in Deutschland gewohnt. Besonders wenn man in der Anti-Diskriminierungsarbeit tätig ist, steht man doch einigen fast schon unmöglichen Situationen gegenüber. Und immer wenn man denkt, “schlimmer kann es nicht mehr kommen”, kommt es schlimmer.
Was mit äußerlich Sichtbarem wie dem Kopftuch anfing, geht mittlerweile in wahrsten Sinne des Wortes intime Bereiche des Glaubens. In diesem Jahr fing schon einmal zum Warmlaufen die Diskussion über das Fasten in der Schule an. Zuerst kam dieses Thema in der Islamkonferenz auf. Manche Teilnehmer schienen sich plötzlich ungemein große Sorgen um das Wohlergehen der muslimischen Schüler zu machen. Der Leistungsabfall im Ramadan wäre nicht hinnehmbar. Dass jedoch die meisten dieser Schüler am sozial stark ausgrenzenden deutschen Schulsystem und an fehlenden Förderangeboten scheitern, auf diese Idee kam niemand. Pflichtbewusst hat dann auch der Interkulturelle Rat sofort eine Anfrage an die muslimischen Religionsgemeinschaften gestart. Eine sehr gute Antwort hat finde ich Schwester Maryam Brigitte Weiß abgefasst (Fastende Jugendliche im Schulalltag). Den Geist, der hinter der Anfrage liegt, gibt Schwester Maryam sehr gut wieder:
Es gehört zu den Binsenweisheiten, dass Abweichungen von einem als “normal” definierten Verhalten mehr Aufmerksamkeit erregen, als “unauffälliges” Verhalten und dass der Mensch versucht, “auffälliges” oder “abweichendes” Verhalten auf monokausale Ursachen zurückzuführen. Äußerungen einzelner Politiker, “Islamkenner” und die Medienberichterstattung haben dazu geführt, dass die Religionszugehörigkeit als Ursache jedweder Abweichung von hiesigen Verhaltensweisen angenommen wird, sobald es sich bei den beteiligten Akteuren um Migranten türkischen oder arabischen Ursprungs handelt.
Anschließend geht die Autorin auf die religiösen und pädagogischen Aspekte des Fastens und die praktischen Aspekte dieses religiösen Dienstes ein. Letzendlich stellt sie fest:
Von einem negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit aufgrund des Fastens kann im Normalfall also nicht ausgegangen werden - es sei denn, man macht die Nacht zum Tag und verhält sich auch bezüglich des Ausmaßes und der Auswahl des Essens nicht an islamische Empfehlungen. In Familien, die sich rein „traditionell“ verhalten und der Unsitte der Völlerei verfallen sind, kann es durchaus passieren, dass sich die Familienmitglieder nicht wohlfühlen, über Bauchschmerzen und Kopfschmerzen klagen und Kreislaufprobleme haben.
Im nächsten Jahr dürfte diese Diskussion weiter an Schärfe zunehmen und damit seinen Rang in der Liste der konstruierten Probleme im Leben von Muslimen in Deutschland einnehmen.
Einen ganz besonderen Platz wird dabei sicherlich der Beschneidung von männlichen Muslimen zukommen. Ich stell mir gerade als Jurist die Frage, woher so plötzlich dieses Problem aufgetaucht ist. Als meine Schwägerin aus Kassel angerufen und bei Problemen bei einer Familie berichtet hat, war meine Reaktion: “Bist Du Dir sicher? So etwas kann es nicht geben.” Aber es gab es. Grund war die Publikation eines Beitrags im Deutschen Ärzteblatt. In dem Artikel wurde tatsächlich Ärzten Angst vor der religiös begründeten Beschneidung Angst gemacht und dazu geraten, solch eine Anfrage von muslimischen und jüdischen Eltern grundsätzlich abzulehnen. Sie könnten sich strafbar machen:
Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach „medizinisch nicht notwendige Zirkumzision [Beschneidung bei Jungen – d.Red] als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen“ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss. Grundsätzlich bleibt der medizinische Eingriff nur bei Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung in die Maßnahme straffrei. Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.
Dabei verschweigen sie jedoch, dass sie mit ihrer Meinung sowohl in der medizinischen, als auch in der juristischen Fachwelt alleine dastehen. Zur Begründung beteiligen sie sich unter anderem sogar als Exegeten:
„Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an den Worten der Bibel, worin der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben…“. Das Urteil der Autoren ist klar: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt.“ (Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg in Deutsches Ärzteblatt, Jg. 1051 Heft 34-35, 25. August 2008, S. 1780).
Eine detaillierte Beschreibung des Vorgangs kann man auf islam-europe.org nachlesen. Ich wundere miich besonders, dass solch eine Initiative von den Seiten des Ärzteblattes gestartet werden. Letzendlich kann dieses Blatt nicht unbedingt auf eine rühmliche Geschichte zurückschauen (Antisemitismus auf Abruf: Das Deutsche Ärzteblatt und die jüdischen Mediziner 1918-1933).






Sehr geehrter Herr Karahan, ich freue mich, dass Sie in Ihrem
Dr. Holm Putzke | 4. Oktober 2008Sehr geehrter Herr Karahan,
ich freue mich, dass Sie in Ihrem Beitrag zu meinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt das Thema der Beschneidung aufgreifen. Einige Missverständnisse möchte ich bereinigen, weil sie einer sachlichen Diskussion im Wege stehen.
Zum einen schreiben Sie mehrfach, dass es eine “exotische Mindermeinung” sei, die wir vertreten. Das ist nicht richtig. Zum einen wird im angelsächsischen Raum die ethische Vertretbarkeit der religiösen Beschneidung schon lange Zeit bezweifelt. Zum andern kann man nicht von Mindermeinung sprechen, wenn es genau genommen bislang niemanden gibt, der eine andere, ähnlich gut begründete Meinung geäußert hat. Denn vor meinem Aufsatz, den ich Anfang des Jahres in einer juristischen Festschrift veröffentlicht habe (in den Literaturhinweisen des Aufsatzes im Deutschen Ärzteblatt wird darauf hingewiesen), hat sich niemand in Deutschland umfassend mit der Thematik beschäftigt. Im Übrigen trifft es auch nicht zu, dass meine Sicht der “Entscheidungspraxis der Gerichte” widerspricht. Ein deutsches Gericht hat sich zu der Frage bislang überhaupt nicht geäußert. Es gibt allenfalls Entscheidungen, worin die Problematik am Rande gestreift wird - diese Bemerkungen sind weder einheitlich noch haben sie bindende Wirkung. Nicht zuletzt deshalb stellen wir unsere Meinung keineswegs als “einzig annehmbare” hin. Wir raten lediglich zur Vorsicht, was sich eindeutig aus dem Satz ergibt: “Solange die Rechtslage gerichtlich nicht geklärt ist, sollte der Arzt die Vornahme einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision ablehnen.” Es ist geradezu eine Obliegenheit des Deutschen Ärzteblattes (als Publikationsorgan der Bundesärztekammer), die Ärzte vor berufsrechtlichen Gefahren zu warnen. Dass die Gefahren der Strafbarkeit und des Schadenersatzes real sind, zeigt schon ein Blick über die Grenzen. In den USA gibt es inzwischen Klagen von beschnittenen Personen gegen ihre Eltern, weil diese an jenen eine Beschneidung vornehmen ließen.
Sodann weisen Sie auf die Empfehlung der WHO hin, verschweigen aber, dass wir uns mit dieser Empfehlung kritisch auseinandersetzen und zu dem - kaum bestreitbaren - Ergebnis kommen, dass die Empfehlung für Deutschland keine Geltung haben kann. In diesem Zusammenhang sagen Sie auch, dass die Beschneidung in medizinischen Kreisen nicht kritisch gesehen werde. Auch das stimmt nicht. Ich habe seit Erscheinen der Aufsätze sicherlich nicht weniger als 100 Zuschriften bekommen: die Rückmeldungen von Ärzten enthalten zu über 95 Prozent Zustimmung.
Es findet sich ein weiterer Punkt in Ihrem Beitrag, der Widerspruch erzeugen muss. Sie sagen: “Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach ‘medizinisch nicht notwendige Zirkumzision als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen’ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss.” Was Sie schreiben ist nicht richtig. Auf der ersten Seite unseres Aufsatzes weisen wir ausdrücklich auf den medizinischen Heileingriff hin. Und gerade hier liegt doch der Unterschied: Ein medizinischer Heileingriff ist ein medizinischer Heileingriff - eine religiöse Beschneidung ist lediglich ein medizinischer Eingriff. Der eine ist medizinisch indiziert, die andere ist es nicht. Deshalb sind auch die Anforderungen an eine Rechtfertigung nicht identisch. In diesem Zusammenhang schreiben Sie des Weiteren: “Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.” Doch, gibt es: nämlich das Verbot, eine andere Person ohne wirksame Einwilligung körperlich zu verletzen, normiert in § 223 StGB!
Unterm Strich bleibt unverständlich, warum unsere Sicht “massiv diskriminierend” sein soll. Bedauerlicherweise passiert mit Meinungen, die Kritik an religiösen Gebräuchen äußern, mehr oder weniger immer das gleiche: sie werden als diskriminierend hingestellt, den Autoren wird Rücksichtslosigkeit vorgeworfen und - bei Wissenschaftlern - meist zugleich der ominöse Vorwurf erhoben, dass da wohl kaum ein wissenschaftliches Anliegen dahinter stecken kann (Welches Anliegen vermuten Sie denn bei mir, darf ich fragen?). Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen Muslimen, Juden oder Christen. Eine solche Reaktion ist freilich alles andere als konstruktiv. Vielleicht wäre es ja mal klug, über die vorgetragenen Argumente nachzudenken. Doch darauf lassen Sie sich erst gar nicht ein. In Ihrem Beitrag findet sich keine einzige Stelle, wo Sie eines unserer Argumente aufgreifen und sich damit ernsthaft auseinandersetzen. Stattdessen behaupten Sie Dinge, die schlicht nicht stimmen, und erheben zudem den Vorwurf der Diskriminierung, weil man damit ja immer ein paar Claqueure um sich versammeln kann, die empört reagieren - meist ohne überhaupt zu wissen, worum es geht.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es möglich sein muss, auch über religiöse Themen eine Diskussion zu führen, die den Ansprüchen einer offenen, demokratischen Gesellschaft gerecht wird. Es kann einfach nicht richtig sein, immer gleich “Diskriminierung” zu rufen, im Namen der Religion Fahnen zu verbrennen, Lebensmittel aus bestimmten Ländern zu boykottieren, Botschaften zu stürmen oder schlicht eingeschnappt zu sein.
Mit besten Grüßen
Ihr
Holm Putzke