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	<title>Kommentare zu: Fasten im Ramadan und Mobilmachung gegen die religiöse Beschneidung</title>
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	<description>Gedankenschnipsel, aber auch nicht mehr</description>
	<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 07:53:41 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Dr. Holm Putzke</title>
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		<dc:creator>Dr. Holm Putzke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Oct 2008 11:14:05 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Karahan,
ich freue mich, dass Sie in Ihrem Beitrag zu meinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt das Thema der Beschneidung aufgreifen. Einige Missverständnisse möchte ich bereinigen, weil sie einer sachlichen Diskussion im Wege stehen.
Zum einen schreiben Sie mehrfach, dass es eine "exotische Mindermeinung" sei, die wir vertreten. Das ist nicht richtig. Zum einen wird im angelsächsischen Raum die ethische Vertretbarkeit der religiösen Beschneidung schon lange Zeit bezweifelt. Zum andern kann man nicht von Mindermeinung sprechen, wenn es genau genommen bislang niemanden gibt, der eine andere, ähnlich gut begründete Meinung geäußert hat. Denn vor meinem Aufsatz, den ich Anfang des Jahres in einer juristischen Festschrift veröffentlicht habe (in den Literaturhinweisen des Aufsatzes im Deutschen Ärzteblatt wird darauf hingewiesen), hat sich niemand in Deutschland umfassend mit der Thematik beschäftigt. Im Übrigen trifft es auch nicht zu, dass meine Sicht der "Entscheidungspraxis der Gerichte" widerspricht. Ein deutsches Gericht hat sich zu der Frage bislang überhaupt nicht geäußert. Es gibt allenfalls Entscheidungen, worin die Problematik am Rande gestreift wird - diese Bemerkungen sind weder einheitlich noch haben sie bindende Wirkung. Nicht zuletzt deshalb stellen wir unsere Meinung keineswegs als "einzig annehmbare" hin. Wir raten lediglich zur Vorsicht, was sich eindeutig aus dem Satz ergibt: "Solange die Rechtslage gerichtlich nicht geklärt ist, sollte der Arzt die Vornahme einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision ablehnen." Es ist geradezu eine Obliegenheit des Deutschen Ärzteblattes (als Publikationsorgan der Bundesärztekammer), die Ärzte vor berufsrechtlichen Gefahren zu warnen. Dass die Gefahren der Strafbarkeit und des Schadenersatzes real sind, zeigt schon ein Blick über die Grenzen. In den USA gibt es inzwischen Klagen von beschnittenen Personen gegen ihre Eltern, weil diese an jenen eine Beschneidung vornehmen ließen.
Sodann weisen Sie auf die Empfehlung der WHO hin, verschweigen aber, dass wir uns mit dieser Empfehlung kritisch auseinandersetzen und zu dem - kaum bestreitbaren - Ergebnis kommen, dass die Empfehlung für Deutschland keine Geltung haben kann. In diesem Zusammenhang sagen Sie auch, dass die Beschneidung in medizinischen Kreisen nicht kritisch gesehen werde. Auch das stimmt nicht. Ich habe seit Erscheinen der Aufsätze sicherlich nicht weniger als 100 Zuschriften bekommen: die Rückmeldungen von Ärzten enthalten zu über 95 Prozent Zustimmung.
Es findet sich ein weiterer Punkt in Ihrem Beitrag, der Widerspruch erzeugen muss. Sie sagen: "Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach 'medizinisch nicht notwendige Zirkumzision als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen' ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss." Was Sie schreiben ist nicht richtig. Auf der ersten Seite unseres Aufsatzes weisen wir ausdrücklich auf den medizinischen Heileingriff hin. Und gerade hier liegt doch der Unterschied: Ein medizinischer Heileingriff ist ein medizinischer Heileingriff - eine religiöse Beschneidung ist lediglich ein medizinischer Eingriff. Der eine ist medizinisch indiziert, die andere ist es nicht. Deshalb sind auch die Anforderungen an eine Rechtfertigung nicht identisch. In diesem Zusammenhang schreiben Sie des Weiteren: "Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht." Doch, gibt es: nämlich das Verbot, eine andere Person ohne wirksame Einwilligung körperlich zu verletzen, normiert in § 223 StGB!
Unterm Strich bleibt unverständlich, warum unsere Sicht "massiv diskriminierend" sein soll. Bedauerlicherweise passiert mit Meinungen, die Kritik an religiösen Gebräuchen äußern, mehr oder weniger immer das gleiche: sie werden als diskriminierend hingestellt, den Autoren wird Rücksichtslosigkeit vorgeworfen und - bei Wissenschaftlern - meist zugleich der ominöse Vorwurf erhoben, dass da wohl kaum ein wissenschaftliches Anliegen dahinter stecken kann (Welches Anliegen vermuten Sie denn bei mir, darf ich fragen?). Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen Muslimen, Juden oder Christen. Eine solche Reaktion ist freilich alles andere als konstruktiv. Vielleicht wäre es ja mal klug, über die vorgetragenen Argumente nachzudenken. Doch darauf lassen Sie sich erst gar nicht ein. In Ihrem Beitrag findet sich keine einzige Stelle, wo Sie eines unserer Argumente aufgreifen und sich damit ernsthaft auseinandersetzen. Stattdessen behaupten Sie Dinge, die schlicht nicht stimmen, und erheben zudem den Vorwurf der Diskriminierung, weil man damit ja immer ein paar Claqueure um sich versammeln kann, die empört reagieren - meist ohne überhaupt zu wissen, worum es geht.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es möglich sein muss, auch über religiöse Themen eine Diskussion zu führen, die den Ansprüchen einer offenen, demokratischen Gesellschaft gerecht wird. Es kann einfach nicht richtig sein, immer gleich "Diskriminierung" zu rufen, im Namen der Religion Fahnen zu verbrennen, Lebensmittel aus bestimmten Ländern zu boykottieren, Botschaften zu stürmen oder schlicht eingeschnappt zu sein.
Mit besten Grüßen
Ihr
Holm Putzke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Karahan,<br />
ich freue mich, dass Sie in Ihrem Beitrag zu meinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt das Thema der Beschneidung aufgreifen. Einige Missverständnisse möchte ich bereinigen, weil sie einer sachlichen Diskussion im Wege stehen.<br />
Zum einen schreiben Sie mehrfach, dass es eine &#8220;exotische Mindermeinung&#8221; sei, die wir vertreten. Das ist nicht richtig. Zum einen wird im angelsächsischen Raum die ethische Vertretbarkeit der religiösen Beschneidung schon lange Zeit bezweifelt. Zum andern kann man nicht von Mindermeinung sprechen, wenn es genau genommen bislang niemanden gibt, der eine andere, ähnlich gut begründete Meinung geäußert hat. Denn vor meinem Aufsatz, den ich Anfang des Jahres in einer juristischen Festschrift veröffentlicht habe (in den Literaturhinweisen des Aufsatzes im Deutschen Ärzteblatt wird darauf hingewiesen), hat sich niemand in Deutschland umfassend mit der Thematik beschäftigt. Im Übrigen trifft es auch nicht zu, dass meine Sicht der &#8220;Entscheidungspraxis der Gerichte&#8221; widerspricht. Ein deutsches Gericht hat sich zu der Frage bislang überhaupt nicht geäußert. Es gibt allenfalls Entscheidungen, worin die Problematik am Rande gestreift wird - diese Bemerkungen sind weder einheitlich noch haben sie bindende Wirkung. Nicht zuletzt deshalb stellen wir unsere Meinung keineswegs als &#8220;einzig annehmbare&#8221; hin. Wir raten lediglich zur Vorsicht, was sich eindeutig aus dem Satz ergibt: &#8220;Solange die Rechtslage gerichtlich nicht geklärt ist, sollte der Arzt die Vornahme einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision ablehnen.&#8221; Es ist geradezu eine Obliegenheit des Deutschen Ärzteblattes (als Publikationsorgan der Bundesärztekammer), die Ärzte vor berufsrechtlichen Gefahren zu warnen. Dass die Gefahren der Strafbarkeit und des Schadenersatzes real sind, zeigt schon ein Blick über die Grenzen. In den USA gibt es inzwischen Klagen von beschnittenen Personen gegen ihre Eltern, weil diese an jenen eine Beschneidung vornehmen ließen.<br />
Sodann weisen Sie auf die Empfehlung der WHO hin, verschweigen aber, dass wir uns mit dieser Empfehlung kritisch auseinandersetzen und zu dem - kaum bestreitbaren - Ergebnis kommen, dass die Empfehlung für Deutschland keine Geltung haben kann. In diesem Zusammenhang sagen Sie auch, dass die Beschneidung in medizinischen Kreisen nicht kritisch gesehen werde. Auch das stimmt nicht. Ich habe seit Erscheinen der Aufsätze sicherlich nicht weniger als 100 Zuschriften bekommen: die Rückmeldungen von Ärzten enthalten zu über 95 Prozent Zustimmung.<br />
Es findet sich ein weiterer Punkt in Ihrem Beitrag, der Widerspruch erzeugen muss. Sie sagen: &#8220;Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach &#8216;medizinisch nicht notwendige Zirkumzision als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen&#8217; ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss.&#8221; Was Sie schreiben ist nicht richtig. Auf der ersten Seite unseres Aufsatzes weisen wir ausdrücklich auf den medizinischen Heileingriff hin. Und gerade hier liegt doch der Unterschied: Ein medizinischer Heileingriff ist ein medizinischer Heileingriff - eine religiöse Beschneidung ist lediglich ein medizinischer Eingriff. Der eine ist medizinisch indiziert, die andere ist es nicht. Deshalb sind auch die Anforderungen an eine Rechtfertigung nicht identisch. In diesem Zusammenhang schreiben Sie des Weiteren: &#8220;Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.&#8221; Doch, gibt es: nämlich das Verbot, eine andere Person ohne wirksame Einwilligung körperlich zu verletzen, normiert in § 223 StGB!<br />
Unterm Strich bleibt unverständlich, warum unsere Sicht &#8220;massiv diskriminierend&#8221; sein soll. Bedauerlicherweise passiert mit Meinungen, die Kritik an religiösen Gebräuchen äußern, mehr oder weniger immer das gleiche: sie werden als diskriminierend hingestellt, den Autoren wird Rücksichtslosigkeit vorgeworfen und - bei Wissenschaftlern - meist zugleich der ominöse Vorwurf erhoben, dass da wohl kaum ein wissenschaftliches Anliegen dahinter stecken kann (Welches Anliegen vermuten Sie denn bei mir, darf ich fragen?). Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen Muslimen, Juden oder Christen. Eine solche Reaktion ist freilich alles andere als konstruktiv. Vielleicht wäre es ja mal klug, über die vorgetragenen Argumente nachzudenken. Doch darauf lassen Sie sich erst gar nicht ein. In Ihrem Beitrag findet sich keine einzige Stelle, wo Sie eines unserer Argumente aufgreifen und sich damit ernsthaft auseinandersetzen. Stattdessen behaupten Sie Dinge, die schlicht nicht stimmen, und erheben zudem den Vorwurf der Diskriminierung, weil man damit ja immer ein paar Claqueure um sich versammeln kann, die empört reagieren - meist ohne überhaupt zu wissen, worum es geht.<br />
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es möglich sein muss, auch über religiöse Themen eine Diskussion zu führen, die den Ansprüchen einer offenen, demokratischen Gesellschaft gerecht wird. Es kann einfach nicht richtig sein, immer gleich &#8220;Diskriminierung&#8221; zu rufen, im Namen der Religion Fahnen zu verbrennen, Lebensmittel aus bestimmten Ländern zu boykottieren, Botschaften zu stürmen oder schlicht eingeschnappt zu sein.<br />
Mit besten Grüßen<br />
Ihr<br />
Holm Putzke</p>
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